Silvesterknallerei ist - alle Jahre wieder - Thema in der öffentlichen Diskussion
Nach den verheerenden Unfällen mit Silvesterböllern und illegalem Feuerwerk in den vergangenen Jahren wird der Ruf nach einem Verbot - ähnlich wie in den Niederlanden - auch bei uns wieder lauter.
Besonders die diensthabenden Rettungssanitäter, Ärzte, Notfall-Seelsorger und Krankenschwestern und -pfleger im Kreis Neuwied hoffen auf einen ruhigen Dienst und wenig Notfälle.
Von den Auswirkungen der Knallerei sind Jahr um Jahr besonders Haustiere, Wildtiere und Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen betroffen.
Die Kreisverwaltung weist erneut darauf hin, dass es für das Abbrennen von Feuerwerk strenge rechtliche Vorgaben gibt. Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde bitten alle Bewohner um Einhaltung der Vorschriften und die gebotene Rücksichtnahme.
Das vorzeitige Abbrennen von Feuerwerkskörpern verstößt gegen das Sprengstoffgesetz und wird mit Bußgeld als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Wir wünschen Ihnen allen einen guten Jahreswechsel - kommen Sie gesund und heil ins neue Jahr 2026!
Auszug aus Paragraph 23:
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) § 23
(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.
(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden.
Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.