Die Ortsgemeinde erinnert hiermit alle Eigentümer*innen an ihre Straßenreinigungspflicht. Damit das Regenwasser ungehindert durch die Kanalisation abfließen kann, ist die regelmäßige Straßenreinigung unverzichtbar. Dies ist besonders mit Hinblick auf zunehmende Starkregenereignisse unerlässlich.
Die Satzung der Ortsgemeinde Ehlscheid regelt die Reinigungspflicht folgendermaßen:
„Die Reinigungspflicht umfasst die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage, insbesondere der Fahrbahnen, Gehwege und des Straßenbegleitgrüns. Dies bedeutet, dass Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstiger Unrat jeder Art durch den Grundstückseigentümer zu beseitigen sind. Ast- bzw. Strauchüberhänge in den öffentlichen Verkehrsraum sind bis zur Grundstücksgrenze bei einem Lichtraumprofil von 4,50m zurückzuschneiden und vorhandene Schilder, die durch Überwuchs vom Grundstück bedeckt sind, freizuschneiden.“
Die Austriebe einiger Hecken, Sträucher und Bäume innerhalb des Dorfes ragen so weit in den Straßenraum hinein, dass die Übersichtlichkeit in vielen Straßen und an Kreuzungen fehlt und Gefahrensituationen entstehen. Auch müssen Straßenschilder und Straßenlaternen ausreichend freigeschnitten werden. Unkraut auf Gehwegen führt außerdem dazu, dass durch die Wurzelbildung und das Ansiedeln von Ameisen, die Stabilität und somit die Sicherheit nicht mehr gegeben ist.
Auch um ein schöneres, gepflegtes Ortsbild zu präsentieren, appelliert die Gemeinde an alle Bürger*innen, ihre Gehwege und Straßenfronten regelmäßig zu pflegen.
Gemeindeverwaltung Ehlscheid